top of page

Freiwillige Feuerwehr Eldena

FF Eldena

Die Freiwillige Feuerwehr Eldena ist seit 1922 Ehrenamtlich für die Bürger da. Die Aufgaben umfassen neben der typischen Aufgabe Brandbekämpfung auch die technische Hilfeleistung, wir sind Stützpunktfeuerwehr, das bedeutet das wir einen etwas größeren Einsatzbereich haben, da wir die umliegenden Ortschaften bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben unterstützen.

Die technische Ausstattung ist sehr gut, wir verfügen über umfangreiche Gerätschaften für die Rettung und Brandbekämpfung.

Die Personalknappheit am Tag betrifft auch uns aber wir versuchen durch verschiedene Aktionen auf uns Aufmerksam zu machen und Erwachsene für diese Wichtige Aufgabe zu werben. Im Moment stehen 32 Kameraden für den Einsatzdienst zur Verfügung, doch am Tag sind wenige im Ort.

Ganz besonders Stolz sind wir auf unsere gute Jugendarbeit. Jugendwart Christian Wilke ist der Kopf der Jugendarbeit, er Organisiert die ganze Betreuung. Für Kinder von 6-10 Jahren wird eine langsame Einführung in die Feuerwehr geboten, mit den Betreuerinnen M. Strey und H. Wilke. Zurzeit werden 15 Kinder alle 2 Wochen bespaßt. 

In der Jugendfeuerwehr 10-18 Jahre geht´s dann schon richtig feuerwehrtechnisch zur Sache, wenn auch keine Einsätze gefahren werden, aber die Vorbereitung dafür. Grundlagen der Geräte, Feuerwehrwettkämpfe und Einsatzübungen bestimmen den Alltag beim Ort. Unterstützt wird Ch. Wilke zurzeit durch F. Lehmann und die Wehrführung.

Wer nicht aktiv Mitglied sein kann hat die Möglichkeit mit einem geringen Jahresbeitrag die Kameraden zu unterstützen durch die Mitgliedschaft im Feuerwehrförderverein.

 

Text:

Oliver Kann

-Wehrführer-

FF Eldena

 

Kreisfeuerwehrtag 2016
07.05.2016 Kreisfeuerwehrtag
Kreisfeuerwehrtag 2016
Kreisfeuerwehrtag 2016

Notruf 112

Beim Abbrennen von Osterfeuern ist Folgendes zu beachten:

  • 100 m Abstand von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, soweit diese nicht innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen errichtet sind 

  • 50 m Abstand von öffentlichen Verkehrsflächen 

  • 10 m Abstand von befestigten Wirtschaftswegen

  • Es dürfen nur pflanzliche Abfälle verbrannt werden; behandeltes Holz, Stoffe wie Mineralöle, Mineralölprodukte; Altreifen usw. dürfen nicht zum Entfachen und zur Unterhaltung des Feuers eingesetzt werden.

  • Das Verbrennen von Haus - und Küchenabfällen ist unzulässig.

  • Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, dass durch Funkenflug und Strahlungswärme keine Sekundarbrände entstehen können.

  • Das Brennmaterial darf frühestens 14 Tage vor der Veranstaltung zusammengetragen werden. Durch das Anbringen von Flatterbändern oder Vogelscheuchen ist der Nestbau und der Brutbeginn von Vögeln zu verhindern. Am Tage des Verbrennens ist das Material zum Schutze der Kleintiere umzuschichten.

  • Bei starkem Wind darf das Feuer nicht abgebrannt werden. Ein vorhandenes Feuer ist bei starkem Wind unverzüglich zu löschen.

  • Während des Verbrennungsvorgangs ist das Feuer durch die verantwortliche Person oder einer von ihm Verantwortlichen beauftragten Person ständig zu beaufsichtigen.

  • Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein.

  • Die Ausnahmegenehmigung ist am Veranstaltungsort zur Einsichtnahme durch Polizeibeamte und Dienstkräften der Ordnungsbehörde bereitzuhalten. Den Anweisungen der Feuerwehr-, Polizei - und Ordnungskräfte ist unverzüglich Folge zu leisten.

Anker 1
bottom of page