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Die preußische Zeit Eldenas

Im Jahre 1734 wurde das Amt Eldena mit den Ämtern Plau, Marnitz und Wredenhagen an Preußen verpfändet. Diese Verpfändung dauerte von 1734 bis 1787, in Hinsicht des Handels war diese Zeit für Eldena sehr segensreich. Viele Handwerker wurden in Eldena ansässig, allein 18 Schuster, ferner Tischler, Bäcker, Schmiede, Töpfer, Stellmacher u.a.

Eldena führte zu Recht die Bezeichnung eines Fleckens. Als Herzog Friedrich Franz ans Regiment kam und in den Führungsbund eintrat, bekam er die vier Ämter für 172.000 Goldtaler wieder. Nun wurde Eldena die Fleckengerechtigkeit wieder abgenommen, Eldena war wieder ein Dorf. 1755 wurde zwischen dem Herzog und den Ständen der "Landesgrundgesetzliche Erbvergleich" geschlossen. Dieser Vertrag wirkte sich negativ auf das Handwerk und Gewerbe aus, es wurde auf die Städte beschränkt. Auf dem platten Land wurde das Handwerk untersagt, mit Ausnahme eines Grobschmiedes, Rademachers, Schneider, Tischlers, Webers und Schusteraltflickers, damit verloren die Eldenaer Handwerker ihr Brot. Eldena war inzwischen ein Dorf mit 1000 Einwohnern, das Dorf hatte keinen Arzt und keinen Apotheker.

Mit der Bittschrift vom 30. März 1791 wandten sich die Eldenaer an den Herzog - Eldena wurde schließlich schon in Urkunden von 1708, 1709 und 1789 als Flecken bezeichnet.

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