
Die Amtsbildung
Durch den Vertrag zwischen dem Herzog Ulrich von Mecklenburg und der letzten Priorin im Jahre 1558 wurde Die Herrschaft des Klosters aufgehoben, jedoch wurde die Säkularisierung, d.h. die Verstaatlichung der großen Güterbesitzungen des Klosters schon im Jahres 1556 durchgeführt. Als Verwalter der Klostergüter wird ein Mann mit Namen Jakob Wolder benannt, der im Jahre 1557 abging.
Zugleich mit der Säkularisierung der Güter wurde Eldena Sitz eines Mecklenburgischen Amtes, welches Peter Heldorf als Hauptmann zu Grabow und Eldena nach dem Abgang Wolders, also im Jahre 1557 in Verwaltung nahm. Als Amtsgebäude konnten die alten Klostergebäude vorzüglich genutzt werden. So begann für die Gemeinde Eldena an Stelle der Klosterherrschaft die Amtsherrschaft. Die Amtsgewalt selbst aber muss man sich ganz anders als heute vorstellen. Damals bedeutete das Amt für den Inhaber - und das war eine einzelne Person - lediglich eine Summe von Rechten, es war ein Vermögensobjekt, mit dem der jeweilige Inhaber eventuell auf Handel gehen konnte. Der Amtmann war in den ältesten Zeiten selber Pächter der Amtsgewalt und musste dafür, dass er durch Abgaben der Amtsinsassen Einkünfte bezog, sein Pachtgeld bezahlen. Außer Eldena gehörten zum Amt Eldena einmal die so genannten Wanzenberger, das sind die Dörfer, die an oder auf dem Hügelrücken liegen, der sich westlich von Eldena bis in die Dömitzer Gegend erstreckt, dies sind Malk, Bockup, Conow, Grebs, Karenz, damals Karnitz genannt und Probstwoos, damals Wutz genannt. Dazu kamen noch folgende Dörfer: Göhren, Stuck, Grittel, Liepe, Bresegard, Gleisin und Krohn, außerdem noch 2 Schäfereien, 2 Meyerhöfe und die Eldenaer Wassermühle.
Im Flurnamenatlas von W. Zühlsdorf erfahren wir unter anderem die alten Schreibweisen der Dörfer, die Ortslage, Personenregister, ihre erste urkundliche Erwähnung und vieles mehr.





